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   OLG Köln, 29.09.2017 - III-1 RVs 179/17   

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OLG Köln, 29.09.2017 - III-1 RVs 179/17 (https://dejure.org/2017,39128)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2017 - III-1 RVs 179/17 (https://dejure.org/2017,39128)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2017 - III-1 RVs 179/17 (https://dejure.org/2017,39128)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am Zustellungstag in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 m. w. N.; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a. F.; BVerfG, NJW 1992, 225; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).

    Eine solche eindeutige Zuordnung ist möglich, wenn eine entsprechende Beschriftung vorgesehen ist und der Adressat seine Post typischerweise erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 349, 350).

  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Eine solche Rechtsmittelwahl unterliegt aber der Form der Revision, denn sie ist Teil der Rechtsmitteleinlegung (§ 341 Abs. 1 StPO - BGHSt 40, 395; BayOblG wistra 2001, 279 f. m. w. N.) und kann rechtswirksam nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ausgeübt werden (BGHSt 33, 183).

    In entsprechender Anwendung des § 348 Abs. 1, Abs. 2 StPO hat der Senat sich für unzuständig zu erklären, das Landgericht Köln als das für die Durchführung der Berufung des Angeklagten zuständige Gericht zu bezeichnen und die Sache dorthin abzugeben (BGHSt 40, 395; BGHSt 31, 183; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. § 348 Rn. 5).".

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Zwar erstreckt sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nicht auch darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt (BGH, Beschluss v. 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91 -).

    Dennoch kann das Gericht aufgrund der Beurkundung der Ersatzzustellung im Regelfall solange davon ausgehen, dass der Zustellungsempfänger dort wohnt, soweit dieser die Indizwirkung nicht durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet, wozu die schlichte Behauptung, unter der Zustellungsanschrift nicht zu wohnen, nicht genügt (BGH, Beschluss v. 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91 - OLG Hamm, Beschluss v. 12.11.2015 - III - 3 Ws 379/15 -).

  • BayObLG, 08.03.2001 - 5St RR 26/01

    Auslegung eines eingelegten unbestimmten Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Eine solche Rechtsmittelwahl unterliegt aber der Form der Revision, denn sie ist Teil der Rechtsmitteleinlegung (§ 341 Abs. 1 StPO - BGHSt 40, 395; BayOblG wistra 2001, 279 f. m. w. N.) und kann rechtswirksam nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ausgeübt werden (BGHSt 33, 183).

    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (Senat NStZ 1994, 199; OLG Hamm NStZ 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; BayObLG wistra 2001, 279 f. m. w. N.).

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Eine solche Rechtsmittelwahl unterliegt aber der Form der Revision, denn sie ist Teil der Rechtsmitteleinlegung (§ 341 Abs. 1 StPO - BGHSt 40, 395; BayOblG wistra 2001, 279 f. m. w. N.) und kann rechtswirksam nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ausgeübt werden (BGHSt 33, 183).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am Zustellungstag in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 m. w. N.; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a. F.; BVerfG, NJW 1992, 225; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 10 U 185/08

    Zustellung: Briefschlitz in der Tür eines Mehrfamilienhauses als eine ähnliche

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am Zustellungstag in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 m. w. N.; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a. F.; BVerfG, NJW 1992, 225; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Der Angeklagte, der sein Rechtsmittel zunächst als Berufung bezeichnet hat, war grundsätzlich berechtigt, zur Revision überzugehen (BGH NJW 2004, 789; LR-Franke, StPO, 26. Aufl., § 335 Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 14.02.2005 - 1 Ss 341/04

    Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeit: Folgenlosigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Soweit der Angeklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 14. Februar 2005 (StraFo 2005, 197 f.,) die Auffassung vertritt, die Urteilszustellung vom 31.- März 2017 sei unwirksam, da "rechtsmissbräuchliches Verhalten des Zustellungsadressaten...nur unter den in § 179 ZPO formulierten Voraussetzungen (Annahmeverweigerung) von Bedeutung" sei, verkennt er, dass der der Entscheidung des OLG Koblenz zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist.
  • BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
    Hält der Zustellungsadressat, und sei es längerfristig, sich zwar nicht mehr in der von ihm vormals dauerhaft als solche genutzten Wohnung auf, wird aber noch eine fortlaufende Beziehung zu dieser Wohnung von ihm beibehalten, steht der Umstand, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich nicht mehr wohnt, der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nicht entgegen (BayOblG, Beschluss vom 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/2004 -).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 741/02

    Revision, Berufung, Auslegung der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten, Prüfung

  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 379/15

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachtung, Benennung Zeuge

  • BGH, 21.12.1982 - 2 ARs 388/82

    Befugnis eines Oberlandesgerichts zur verbindlichen Zuständigkeitserklärung eines

  • OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93

    Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzung; Versäumung; Revisionsbegründung; Frist;

  • OLG Hamm, 01.08.1991 - 1 Ss 656/91
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1990 - OGs 16/90
  • OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 1 Ws 201/84

    Urteilszustellung; Unbestimmtes Rechtsmittel; Revision; Beginn der

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